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AKTION TIERWOHL Glossar

Nachfolgend einige Stichworte zu verschiedenen Themen rund um die AKTION TIERWOHL.

 

Animal Welfare

Hierunter versteht man die seit 1979 von dem Farm Animal Welfare Council (Königlicher Rat für das Tierwohl von Nutztieren) in Großbritannien entwickelten und darüber hinaus vielfach in Skandinavien und den Niederlanden verwendeten internationalen Standard mit den sog. 5 Freiheitsgraden:

  • frei von Hunger und Durst sowie Fehlernährung
  • frei von Unbehagen durch ungeeignete Unterbringung
  • frei von unnötigem Schmerz, von Verletzung und Krankheit
  • frei von Angst und vermeidbarem Leiden
  • frei, sich tiergemäß, d.h. dem Nutztier angepasst, verhalten zu können.

AKTION TIERWOHL Konzept

Kernidee der AKTION TIERWOHL ist die Verbesserung des Wohlbefindens der Tiere im Sinne eines Regelkreises: Zunächst werden anspruchsvolle Haltungsbedingungen definiert, die das Wohlergehen der Tiere über den derzeitigen gesetzlichen Standard hinaus verbessern und in neutralen Betriebsaudits der Erzeugerbetriebe abgeprüft werden. Dann werden am Schlachtband die Ergebnisse anhand verschiedener, amtlich erhobener Befunde und Beobachtungen untermauert sowie durch historische und aktuelle Daten des Erzeugerbetriebes zu Indizes und Profilen verdichtet. Diese Erkenntnisse geben Auskunft über das Wohlbefinden der Tiere zu Lebzeiten. Diese dienen gleichzeitig auch als Basis für die Definition der verbesserten Haltungsbedingungen in der Zukunft. Somit stellt die AKTION TIERWOHL einen dynamischen Prozess kontinuierlicher Verbesserung des Wohlbefindens der Tiere dar.

Ermittlung Gesundheitsindex und Haltungsprofil der Erzeugerbetriebe

Im Rahmen der sogenannten visuellen Fleischuntersuchung werden Befunde genutzt, die über den gesundheitlichen Status des Erzeugerbetriebes Auskunft geben. Dazu dienen u.a. die im Erzeugerbetrieb erfassten Kriterien Tageszunahme, Mastverluste und ggfs. Behandlungstage.

 

Diese werden nicht nur wie zum Teil vom Gesetz verlangt aufgezeichnet, sondern im Rahmen des Programms mit denen von anderen Betrieben und dem Fleischcenter-Durchschnitt verglichen.

 

Wenn ein Tier sich wohl fühlt, verweigert es weder die Futteraufnahme noch benötigt es ggfs. Medikamente. Gute Gewichtszunahmen wie auch wenige Krankheitstage „sprechen” für geringe Ausfälle und gesunde Tiere. Die Daten werden gewichtet und zu einem „Gesundheitsindex” für jeden Erzeugerbetrieb verdichtet. Im Fleischcentervergleich unterdurchschnittlich bewertete Betriebe werden durch den Tiergesundheitsdienst der Landwirtschaftskammer NRW beraten, um den Gesundheitsstatus des Betriebes zu verbessern. Und zwar halbjährlich mindestens einmal, maximal dreimal. Sollte beim dritten Mal der Betrieb sich nicht signifikant verbessert haben, fällt er aus dem Programm heraus.

 

Zur Ermittlung der Haltungseignung der Erzeugerbetriebe werden zusätzliche Kriterien am Schlachtband des AKTION TIERWOHL-Fleischcenters visuell im Rahmen der amtlichen Fleischuntersuchung erhoben. So werden Gelenke, Haut, Ohr, Schwanz, Lunge und Brustfell auf Verletzungen, Infektionen oder andere Beeinträchtigungen untersucht. Festgestellte Mängel wie z.B. entzündete Ohren oder angeknabberte Schwanzspitzen führen zu „Befunden”. Nur Tiere mit keinem oder nur geringwertigem Befund entsprechen den Anforderungen der AKTION TIERWOHL als Maßstab für überdurchschnittliche Haltungs- und Transportbedingungen.

 

Europaweit werden die Haltungsbedingungen in der Tierschutz-Nutztierhaltungs-Verordnung geregelt (neu ab 2013). Die Auswirkung der Haltungsbedingungen auf das Tier wird bisher bei der traditionellen Fleischuntersuchung kaum erfasst. Die AKTION TIERWOHL erhebt daher jetzt zusätzliche Kriterien, um das „Haltungsprofil” in der Tierhaltung zu dokumentieren.

Freilauf der Muttertiere in Gruppenhaltung

  • Die nicht-ferkelführenden Sauen können sich frei bewegen
  • Geöffnete Fress-Liegebuchten
  • Gruppenhaltung von Sauen
  • Spaltenfreie Liegefläche

5 Freiheiten

Hierunter verstehen Animal Welfare-Konzepte den vom Farm Animal Welfare Council (Königlicher Rat für das Tierwohl von Nutztieren) in Großbritannien entwickelten Wohlfühl-Standard mit den sog. 5 Freiheitsgraden:

  • frei von Hunger und Durst sowie Fehlernährung
  • frei von Unbehagen durch ungeeignete Unterbringung
  • frei von unnötigem Schmerz, von Verletzung und Krankheit
  • frei von Angst und vermeidbarem Leiden
  • frei, sich tiergemäß, d.h. dem Nutztier angepasst, verhalten zu können.

Gesundheitsindex

Im Rahmen der sogenannten visuellen Fleischuntersuchung werden Befunde genutzt, die über den gesundheitlichen Status des Erzeugerbetriebes Auskunft geben. Dazu dienen u.a. die im Erzeugerbetrieb erfassten Kriterien Tageszunahme, Mastverluste und ggfs. Behandlungstage.

 

Diese werden nicht nur wie vom Gesetz verlangt aufgezeichnet, sondern im Rahmen des Programms mit denen von anderen Betrieben und dem Fleischcenter-Durchschnitt verglichen.

 

Wenn ein Tier sich wohl fühlt, verweigert es weder die Futteraufnahme noch benötigt es ggfs. Medikamente. Gute Gewichtszunahmen wie auch wenige Krankheitstage „sprechen” für geringe Ausfälle und gesunde Tiere.

 

Die Daten werden gewichtet und zu einem Index für jeden Erzeugerbetrieb verdichtet. Im Fleischcentervergleich unterdurchschnittlich bewertete Betriebe werden durch den Tiergesundheitsdienst der Landwirtschaftskammer NRW beraten, um den Gesundheitsstatus des Betriebes zu verbessern. Und zwar halbjährlich mindestens einmal, maximal dreimal. Sollte beim dritten Mal der Betrieb sich nicht signifikant verbessert haben, fällt er aus dem Programm heraus.

Haltungsbedingungen im Stall

  • Die Stallfläche beträgt mindestens 2,25 qm pro Sau
  • Die Sauen erhalten in der Woche vor dem Abferkeltermin geeignetes Nestmaterial, werden gewaschen und entwurmt
  • Allen Schweinen wird verschiedenartiges, abwechselungsreiches Beschäftigungsmaterial angeboten, das alle Sinne anspricht
  • Auch für Reinigungsarbeiten wird Trinkwasserqualität eingesetzt
  • Absetzen der Ferkel erst nach 28 Tagen

Haltungsprofil

Zur Ermittlung der Haltungseignung der Erzeugerbetriebe werden zusätzliche Kriterien am Schlachtband des AKTION TIERWOHL-Fleischcenters visuell im Rahmen der amtlichen Fleischuntersuchung erhoben.

 

So werden Gelenke, Haut, Ohr, Schwanz, Lunge und Brustfell auf Verletzungen, Infektionen oder anderen Beeinträchtigungen untersucht. Festgestellte Mängel wie z.B. entzündete Ohren oder angeknabberte Schwanzspitzen führen zu „Befunden”. Nur Tiere mit keinem oder nur geringwertigem Befund entsprechen den Anforderungen der AKTION TIERWOHL als Maßstab für überdurchschnittliche Haltungs- und Transportbedingungen.

 

Europaweit werden die Haltungsbedingungen in der Tierschutz-Nutztierhaltungs-Verordnung geregelt (neu ab 2013). Die Auswirkung der Haltungsbedingungen auf das Tier wird bisher bei der traditionellen Fleischuntersuchung kaum erfasst. Die AKTION TIERWOHL erhebt daher jetzt zusätzliche Kriterien, um das „Haltungsprofil” in der Tierhaltung zu dokumentieren.

Kontrolle

Sicherheit braucht nicht nur Vertrauen, sondern vor allem Kontrolle. Für den AKTION TIERWOHL-Standard wird eine Vielzahl von Kriterien u.a. nach einem international angewandten Anforderungskatalog für „Animal Welfare” (engl. für Tierwohl) durch unabhängige Institute geprüft und dokumentiert. Darüber hinaus sind die amtlichen Prüfer in die Kontrolle eingebunden, indem sie über die reguläre amtliche Fleischuntersuchung hinaus erweiterte visuelle Kontrollen durchführen.

Maßnahmen als Selbstverpflichtung

Im Rahmen der AKTION TIERWOHL werden folgende Selbstverpflichtungen erfüllt, die gesetzlich nicht gefordert werden:

  • Verzicht auf Kastration männlicher Ferkel
  • Tierärztlicher Gesundheitsplan in Erzeugerbetrieben
  • Ermittlung Gesundheitsindex und Haltungsprofil der Erzeugerbetriebe
  • Neuartige, technisch überwachte Betäubung

Moderne Landwirtschaft

Aufgeschlossene Landwirte haben ihren modernen Betrieben zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um das Wohlergehen der Tiere über den derzeit geltenden gesetzlichen Standard hinaus zu verbessern.

 

Um dies zu tun, sind aufwendige Mehrarbeiten und Prüfungen notwendig. Die meist von Familien seit Generationen bewirtschafteten Betriebe verfügen über eine dazu notwendige Größe und technische Ausstattung, um dies auch wirtschaftlich leisten zu können.

Mehr als gesetzlich gefordert

In den nachfolgend aufgeführten Merkmalen übertrifft die AKTION TIERWOHL die aktuellen gesetzlichen Anforderungen, die in der nationalen Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) in seiner Fassung vom 25.10.2001 geregelt sind:

1. Unterbringung der Muttertiere

Bei der AKTION TIERWOHL sind die nicht-ferkelführenden Sauen ausnahmslos freilaufend untergebracht, während rechtlich eine Kastenstandhaltung möglich ist.

2. Stallfläche

In den AKTION TIERWOHL-Betrieben ist eine Mindestfläche von 2,25 qm pro Sau vorgeschrieben. Lt. Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung wird jedoch bei mehr als 39 Sauen pro Stall nur eine Fläche von 2,05 qm verlangt.

3. Futterplatz

AKTION TIERWOHL fordert im Stall für das Einzeltier geschützte Futterplätze in Kombination mit spaltenfreier Liegefläche. Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung macht dazu keine Vorgabe.

4. Wasserversorgung

Bei der AKTION TIERWOHL ist 24 Stunden lang freier Zugang zu Wasser in Trinkwasserqualität zu gewährleisten und zwar an einer definierten Anzahl von Tränken. Das Bundesrecht fordert lediglich eine „ausreichende” Versorgung mit Wasser.

5. Prüfung eigener Brunnen

Die AKTION TIERWOHL fordert eine jährliche Überprüfung der Wasserqualität bei Versorgung der Tiere aus eigenen Brunnen. Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung sieht eine solche Prüfung nicht vor.

6. Rohfaseranteil des Futters

Bei der AKTION TIERWOHL müssen tragende Sauen mit rohfaserreicherem Futter (30% mehr als durch das Futtermittelrecht vorgeschrieben) zur besseren Sättigung gefüttert werden.

7. Geburtsvorbereitung

Bei der AKTION TIERWOHL erhalten die Sauen in der Woche vor dem Abferkeltermin geeignetes Nestmaterial (Holzspäne, Heu oder Stroh), werden gewaschen und entwurmt. Vergleichbares wird bei bestehenden Ställen nicht zwingend geregelt.

8. Säugezeit

In den AKTION TIERWOHL-Betrieben erfolgt das Absetzen der Ferkel erst nach 28 Tagen, damit die Ferkel besser immunisiert und gestärkt für die Mast sind. Gemäß der TierSchNutztV kann das Absetzen der Ferkel bereits nach 21 Tagen erfolgen.

9. Beschäftigungsmaterial

Während die Verordnung nur „Spielmaterial” fordert, bieten die AKTION TIERWOHL-Erzeuger allen Schweinen verschiedenartiges und abwechselungsreiches Beschäftigungsmaterial, das alle Sinne anspricht. Dadurch wird der Spiel-, Beschäftigungs-, Neugierde- und Bewegungstrieb angesprochen und Langeweile reduziert.

10. Stallreinigung

In den AKTION TIERWOHL-Betrieben ist auch für Wasser, das für Reinigungsarbeiten genutzt wird, ausschließlich Trinkwasserqualität vorgeschrieben. Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung macht dazu keine Vorgaben.

11. Tiertransport

Die AKTION TIERWOHL-Betriebe liegen im regionalen Umkreis von ca. 80 km um das Fleischcenter und bieten damit kurze Tiertransportzeiten von durchschnittlich < 3 Stunden. Zusammen mit den ausgebildeten, tierwohl-geschulten Fahrern, wird damit die Belastung der Tiere während des Transports vom Stall zum Fleischcenter sehr niedrig gehalten. Nach Gesetzeslage darf ein Tiertransport in Deutschland 8 Stunden dauern.

Nachhaltigkeit

Diese Zielsetzung beschreibt den Dreiklang von notwendiger Ökonomie, gewollter Ökologie und gelebtem Sozialem mit dem Ziel, Umwelt und Natur für die nachfolgenden Generationen zu erhalten. Mit einem umfassenden 12-Punkte-Programm setzten wir mit unserer „Qualitätspartnerschaft Westfleisch 2011/12” dazu der Branche einen Meilenstein.

Neuartige, technisch überwachte Betäubung

Seit einiger Zeit vermuten Kritiker, dass einige Schweine nicht sicher vor dem Brühen betäubt und getötet würden. Daher überwacht das AKTION TIERWOHL-Fleischcenter alle Schlachtprozesse mit einer vollautomatisch, sicheren Entblutekontrolle und Kameraanlage mit Datensicherung. Fehlbetäubung und andere Abweichungen lösen einen sofortigen Bandstopp aus. Dieses Verfahren ist bisher einmalig und daher zum Patent angemeldet.

Neutral geprüfte Leistungen

Sicherheit benötigt nicht nur Vertrauen, sondern vor allem Kontrolle. Für den AKTION TIERWOHL-Standard werden rund 100 Kontrollen unter anderem nach einem international angewandten Anforderungskatalog für „Animal Welfare” (engl. u.a. für "Tierwohl") durch unabhängige Prüfer bzw. erweiterte, visuelle Methodik im Rahmen der amtlichen Fleischuntersuchung kontrolliert.

 

Alle Betriebe werden auditiert und zwar nach dem AKTION TIERWOHL-Standard. Dieser beinhaltet sowohl QS - als auch internationale Animal Welfare - und zusätzliche Kriterien wie z.B. Verzicht auf Ferkelkastration.

 

Der AKTION TIERWOHL-Standard sichert das Ziel durch zusätzliche Kontrollen im Erzeugerbetrieb bzw. dem Fleischcenter:

  • Schlachtkontrolle
  • Gesundheitsindex
  • Haltungsprofil

Packungstext

Dieses Zeichen (AKTION TIERWOHL) steht für neutral geprüfte Leistungen und ein verbessertes Wohlergehen von Tieren. Dabei werden gezielte Maßnahmen als Selbstverpflichtung erfüllt bzw. gesetzlichen Anforderung übertroffen.

 

Im Besonderen gilt dies für:

  • Haltungsbedingungen im Stall
  • Freilauf der Muttertiere in Gruppenhaltung
  • Tierärztlicher Gesundheitsplan in Erzeugerbetrieben
  • Wasserversorgung und Fütterung
  • Transportzeiten

 

Erläuterungen zu den einzelnen Aspekten finden Sie unter den einzelnen Punkten hier im Glossar oder in diesem Internet-Portal unter der Rubrik „Die Produkte/Packungstext”

Regionalität

Die Belastungen der Tiere während des Transportes zum Fleischcenter werden durch kurze Wege (ca. 80 km Umkreis), kurze Transportzeiten (Ø < 3 Std.) und fachmännische, wie tierwohl-geschulte Fahrer minimiert. Das Fleischcenter veröffentlicht jährlich die durchschnittlichen Transportkilometer zu den vertraglich angeschlossenen Erzeugerbetrieben.

Schlachtkontrolle

Seit einiger Zeit vermuten Kritiker, dass einige Schweine nicht sicher vor dem Brühen betäubt und getötet wurden. Daher überwacht das AKTION TIERWOHL-Fleischcenter alle Schlachtprozesse mit einer vollautomatisch, sicheren Entblutekontrolle und Kameraanlage mit Datensicherung. Eine Fehlentblutung oder andere Abweichungen lösen einen sofortigen Bandstopp aus. Dieses Verfahren ist bisher einmalig und daher zum Patent angemeldet.

Tierärztlicher Gesundheitsplan in Erzeugerbetrieben

Mindestens einmal jährlich besprechen die AKTION TIERWOHL-Landwirte mit ihrem betreuenden Tierarzt präventiv die regelmäßig durchzuführenden Maßnahmen wie:

  • Eingangsuntersuchung
  • Klinische Untersuchung
  • Quarantänemaßnahmen
  • Gesundheitsmonitoring
  • Impfungen

 

Die Besprechung wird schriftlich dokumentiert und im Rahmen der jährlichen Audits überprüft.

Transportzeiten

Die Belastungen der Tiere während des Transportes zum Fleischcenter werden durch kurze Wege (ca. 80 km Umkreis), kurze Transportzeiten (Ø < 3 Std.) und fachmännische, wie tierwohl-geschulte Fahrer minimiert. Das Fleischcenter veröffentlicht jährlich die durchschnittlichen Transportkilometer zu den vertraglich angeschlossenen Erzeugerbetrieben.

Verbessertes Wohlergehen

Mit der AKTION TIERWOHL wird kein Tierschutzprogramm im Sinne vieler Fachorganisationen angeboten. Vielmehr ist die AKTION TIERWOHL ein Angebot an interessierte Verbraucher, die mehr für das Wohl von Tieren tun wollen, ohne auf Fleisch und Wurst zu verzichten. Um zu verdeutlichen, was die beteiligten landwirtschaftlichen Betriebe und Fleischcenter alles unternehmen, um das Wohlergehen der Tiere gegenüber den derzeit geltenden gesetzlichen Standards zu verbessern, haben wir auf dieser Internet-Plattform die wichtigsten Informationen zu diesem Programm zusammengefasst.

 

Für uns steht das Wohlergehen der Tiere, für die wir und unsere landwirtschaftlichen Kooperationspartner Verantwortung übernehmen im Vordergrund – wir freuen uns über Unterstützung.

Visuelle Fleischuntersuchung

Die risikoorientierte visuelle Fleischuntersuchung ist die innovativste Form der amtlichen Fleischuntersuchung, bei der basierend auf dem neuesten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis zusätzliche historische Befunddaten des Tierbestandes als auch aktuelle Daten der Mastergebnisse zusammen mit Hygieneinformationen des Bestandes und des Schlachthofes am Schlachtband den amtlichen Fachkräfte zur Beurteilung zur Verfügung steht. Damit geht der Erkenntnisgewinn dieser Methode aufgrund der Vielzahl der zur Verfügung stehenden Daten deutlich über den der traditionellen Fleischuntersuchung hinaus. Nur wenige Betriebe sind in Europa für diese Methode zugelassen.

Verzicht auf Kastration männlicher Ferkel

Die Verbesserung des Tierwohls hat auch etwas mit dem Verzicht auf die Kastration der männlichen Ferkel zu tun. Es werden nur unkastrierte Schweine gemästet. Nach der Schlachtung wird bei jedem Eber ein Koch-/Brattest durchgeführt. Dabei festgestellte Geruchsabweichungen führen zum Ausschluss bei den AKTION TIERWOHL-Produkten.

Wasserversorgung und Fütterung

  • 24 h freier Zugang zu Wasser
  • Ausreichender Anzahl von Tränken
  • Gesicherte Trinkwasserqualität
  • Mindestens 30% höherer Rohfaseranteil im Futter für tragende Sauen